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Das Unterhaltsrecht


Wir begleiten Sie in unterhaltsrechtlichen Angelegenheiten sowohl außergerichtlich als auch vor den Familiengerichten. Die Berechnung des Unterhalts und dessen Durchsetzung ist unsere Aufgabe. Wir beraten bei Kindesunterhalt und Trennungsunterhalt. Die Bezifferung nachehelichen Unterhalts erfolgt nach Ihren Verhältnissen.

Wir berücksichtigen bei Selbstständigen die steuerlichen und unterhaltsrechtlichen Unterschiede und beraten Sie indivduell.

Ein weiterer Schwerpunkt der Beratung bei Unterhaltsfragen ist der sog. Elternunterhalt, der auch in der Praxis immer wichtiger wird. Wir erörtern mit Ihnen Fragen des monatlichen Selbstbehalts und zur Höhe des Unterhaltsanspruchs.


Siehe weiter unter:


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