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Kfz-Haftpflicht- & Kaskoversicherung
Das verkehrsrechtlich relevante Versicherungsrecht befasst sich maßgeblich mit der Kraftfahrthaftpflicht- sowie der Fahrzeug (Kasko- und/oder Teilkasko) -Versicherung.
Nebengebiete sind die Schutzbrief-, Kraftfahrtunfall-, Fahrerzusatz- und die Rechtsschutzversicherung.
Gegenstand der Tätigkeiten im Bereich des verkehrsrechtlich relevanten Versicherungsrechts sind in der Regel Fragen des Versicherungsschutzes bzgl. dessen Umfang. Gerade, wenn der Schaden hoch ist, ist die Neigung mancher Versicherer nicht zu verkennen, Einwendungen gegen die Leistungspflicht/Versicherungsschutz zu erheben, was für den Versicherungsnehmer oder den Versicherten insbesondere im Falle eines von ihm verursachten Verkehrsunfall äußerst unangenehm sein kann, da er dann plötzlich der persönlichen existenzgefährdenden Haftung ausgesetzt ist.
Das gleich gilt für andere Leistungsverweigerungen der Versicherer, z.B. aus dem Bereich der Kaskoversicherung oder einer anderen der oben benannten Versicherungen.
Weitergehende Erläuterungen zum Thema Kfz-Haftpflichtversicherung finden Sie unter Kraftfahrtversicherungsrecht.
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