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Der Verkehrsunfallschaden


Verkehrsunfälle führen regelmäßig zu Schäden, die an den beteiligten Fahrzeugen, an den Fahrzeuginsassen oder unbeteiligten Personen sowie an Drittgegenständen eintreten können.

Die Schäden können in ihrem Umfang erheblich sein, weswegen auch die Deckungssummen in den Kfz-Haftpflichtversicherungsverträgen für Personenschäden bei € 50 Mio. und für Sachschäden bei € 7 Mio. liegen.

Schwierigkeiten mit der Schadensregulierung treten stets dann auf, wenn die Verschuldensanteile der beteiligten Unfallfahrzeuge streitig sind. Dies kann dazu führen, dass der Schadensersatzanspruch mit anwaltlicher Hilfe gerichtlich durchgesetzt werden muss.

Die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei der Geltendmachung unfallbedingter Schäden und Kosten gegenüber der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung ist ohnehin auch deshalb sinnvoll, weil die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit als schadensbedingte Kosten von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers stets in voller Höhe oder anteilig (je nach Haftungsanteil) übernommen werden.

Von daher ist die Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe für den anspruchsberechtigten Unfallbeteiligten letztlich in der Regel kostenlos. Sinnvoll ist die Inanspruchnahme bei unstreitigem Unfallverschulden ohnehin auch deshalb, weil die Schadensregulierung durch die regulierende Versicherung mehr oder weniger vorteilhaft für den Unfallgeschädigten ausgestaltet werden.

Gern achten wir für Sie darauf, dass die Regulierung alle Ihre Ansprüche vollständig umfasst. Wir kennen die Rechtsprechung und wissen, welche Schadenspositionen in welchem Umfang von den Versicheren zu bezahlen sind. Hierzu gehören nicht nur Fahrzeugausfall- oder Mietwagenkosten sowie andere Nebenkosten, sondern insbesondere auch Schmerzensgeld, Erwerbs-, Unterhalts- und Haushaltsführungsschäden.

Sprechen Sie uns im Bedarfsfalle an. Wir helfen Ihnen gern.

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