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Recht des Fahrzeugkaufs & Fahrzeugleasings


Probleme kann es sowohl beim Kauf eines Neu- als auch eines Gebrauchtfahrzeugs geben. Es kann Fahrzeugmängel, sog. Sachmängel, oder Rechtsmängel geben, die zum Widerruf von einem Kaufvertrag berechtigen. Oder es ist die Möglichkeit für einen Rücktritt oder Schadensersatzanspruch eröffnet.

Wegen in der Regel zu beachtender kurzer Fristen, ist im Falle eines wie auch immer gearteten Problems im Zusammenhang mit einem Fahrzeugkauf kurzfristiges Handeln notwendig, bei dem wir Sie gern mit Rat und Tat unterstützen.

Auch beim Fahrzeugleasing kommt es häufig zu Differenzen zwischen Leasinggeber und Leasingnehmer. Beratungs- oder Vertretungsbedarf entsteht oft bei unfallbedingten Reparaturschäden, bei einen Totalschaden oder Diebstahl des Leasingfahrzeugs.

Nahezu in jedem Fall gibt es mehr oder weniger Diskussionen über Fahrzeugschäden bei Rückgabe des Leasingfahrzeugs.

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