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Versicherungs- & Unfallrecht


Wir beraten und vertreten Sie sicher im Bereich des Versicherungs- und Unfallrechts. Zu nennen sind hier insbesondere die folgenden Sparten mit den entsprechenden Unterthemen:

Berufsunfähigkeitsversicherung / Berufsunfähigkeitszusatzversicherung (BU/BUZ): Antrag, Verweisungsmöglichkeiten bei Berufsunfähigkeit, Umorganisation, Rücktritt und Anfechtung wegen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzung, medizinische Gutachten, Nachprüfungsverfahren etc.

Krankenversicherung / Krankentagegeldversicherung (KV/KHT): Medizinische Notwendigkeit der Behandlungsmaßnahme, gemischte Anstalt, Abgrenzung Krankenhausaufenthalt zur stationären Kur- bzw. Sanatoriumsbehandlung oder Rehabilitationsmaßnahme, Nachweis der Arbeitsunfähigkeit, vorvertragliche Anzeigepflichtverletzung, Rücktritt, Anfechtung, Kündigung etc.

Unfallversicherung: Antrag, Einhaltung von bedingungsgemäß vorgegebenen Fristen, Bestimmung der Invalidität bzw. des Grads der Invalidität, Anwendung der Gliedertaxe, Höhe und Umfang der Entschädigungsleistung, Nachprüfungsverfahren etc.

Gebäude-/ Hausratversicherung: Bestimmung des Versicherungsschutzes (was ist wie und wogegen versichert), Umfang und Höhe der Versicherungssumme (Neuwertklauseln u.a.), Entschädigungsberechnung, Obliegenheiten, Beweisfragen etc.

Kfz-Haftpflichtversicherung: Rechtliche Beurteilung des Unfallhergangs, Verschulden und Anrechnung der Betriebsgefahr, Nutzungsausfallentschädigung, Mietwagenkosten, Regress bei Deckungsverweigerung, Risikoausschlüsse, mitversicherte Personen, etc.

Kfz-Kaskoversicherung: Versicherungsumfang, Entschädigungsanspruch, Leistungsumfang, Entwendungsfälle (Diebstahl etc.), Ausschlüsse bspw. wegen Trunkenheit und/oder Fahrerflucht, grobe Fahrlässigkeit, Obliegenheiten, Regress, etc.


Es ist unbestritten, dass wir weder als Privatpersonen noch als Unternehmen oder Freiberufler ohne Versicherungen auskommen. Mancher Unternehmer und Freiberufler kann erst dann tätig werden, wenn er entsprechenden Versicherungsschutz nachweist. Versicherungen schützen uns vor den finanziellen Folgen unvorhergesehener Ereignisse, die wir aus eigener Kraft nicht tragen können.

Wir unterscheiden zwischen den Sozialversicherungen und den Privatversicherungen. Sozialversicherungen kommen kraft Gesetzes zustande und werden durch das Sozialgesetzbuch (SGB) geregelt.

Privatversicherungen dagegen erfordern stets einen Vertrag zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer. Hier gibt es eine Vielzahl von Versicherungssparten, die alle Daseinsbereiche berühren.

Immer häufiger müssen Privatversicherungen zur Ergänzung der Sozialversicherungen genommen werden. Wir haben uns daher entschlossen, beide Versicherungsarten unserem Dezernat Versicherungs- und Unfallrecht zuzuordnen. Ihnen steht insoweit neben Herrn Rechtsanwalt Fiedler, dem Gründer unserer Kanzlei, Herr Frank Peters als Rechtsanwalt für Versicherungsrecht zur Verfügung.

Soziales Krankenversicherungsrecht


Es stellen sich hier ganz ähnliche Fragen wie in der privaten Krankenversicherung.

• Ist die Beendigung der Krankengeldzahlung rechtmäßig?
• Ist diese Zahnarztbehandlung beihilfefähig?
• Welche Pflegestufe steht mir zu?

Soziales Rentenrecht


Kann der Versicherte aufgrund eines Unfalls oder einer lang anhaltenden Erkrankung seine bisherige Arbeit oder Gewerbe nicht mehr ausüben, so hat er möglicherweise einen Anspruch gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung oder gegenüber dem Arbeitgeber im Rahmen einer Betriebsvereinbarung. Hier sind oftmals Überschneidungen zur privaten Berufsunfähigkeitsversicherung (sh. dort) zu beachten.

Siehe weiter unter:


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