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Vermögensauskunft & Eidesstattliche Versicherung


Die Vermögensauskunft des Schuldners ist eine weitere Möglichkeit im Zwangsvollstreckungsverfahren, sollte der Schuldner die titulierten Geldforderungen nicht begleichen können. Die Vermögensauskunft ist vom Schuldner gegenüber dem Gerichtsvollzieher abzugeben und dient dazu, dem Gläubiger Kenntnis der dem Schuldner gehörenden Vermögensgegenstände zu verschaffen, um in diese erfolgreich vollstrecken zu können. Die dort gemachten Angaben muss der Schuldner dann an Eides statt versichern (Eidesstattliche Versicherung).


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