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Mobiliarvollstreckung & TaschenpfändungDie Mobiliarvollstreckung ist die Vollstreckung in das bewegliche Vermögen des Schuldners durch einen Gerichtsvollzieher, der die Wohnung/Geschäftsräume des Schuldners inspiziert und ggf. eine Taschenpfändung durchführt, sollten sich keine pfändbaren Gegenstände dort befinden.Die Taschenpfändung stellt hierbei eine Ausnahmeregelung bei den Zwangsvollstreckungsmaßnahmen dar, die die körperliche Durchsuchung des Schuldners im Rahmen der Zwangsvollstreckung, also die Durchsuchung der von dem Schuldner im Zeitpunkt der Durchsuchung getragenen Kleidung beinhaltet. Die Taschenpfändung wird jedoch nur dann durchgeführt, wenn sie Erfolg verspricht bzw. es besonderen Anlass gibt, dass der Schuldner pfändbare Gegenstände in seiner Kleidung verbirgt, um sie der Zwangsvollstreckung zu entziehen. |
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