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Berufszugangs- und Genehmigungsrecht des Personenkraftverkehrs


Gern beraten und vertreten wir Sie in Angelegenheiten des Berufszugangs- und Genehmigungsrechts. Der Zugang zum Beruf des Personenbeförderungsunternehmers basiert maßgeblich auf den Vorschriften der Europäischen Union, namentlich der Verordnung (EG) 1071/2009 vom 04.12.2011. In dieser Verordnung sind die wesentlichen Anforderungen für den Zugang zum Kraftverkehrsgewerbe geregelt.

Daneben sind weitere nationale Vorschriften zu beachten, nämlich das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) sowie die Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

Ob beabsichtigte Beförderungen überhaupt der Genehmigungspflicht unterfallen oder genehmigungsfrei sind, beantwortet das PBefG bzw. die FrStllgV. Besteht eine Genehmigungspflicht, bedarf es für innerdeutsche Personenbeförderungen einer Personenbeförderungserlaubnis und für grenzüberschreitende Personenbeförderungen innerhalb der EU einer Gemeinschaftslizenz.

Die Voraussetzungen für Personenbeförderungen in oder von Drittstaaten, also Staaten, die nicht zur Europäischen Union oder dem Europäischen Wirtschaftsraum gehören, sind in Bilateralen Abkommen geregelt.

Anspruch auf Erteilung einer Personenbeförderungserlaubnis oder einer sog. Gemeinschafts- / EU-Lizenz besteht nach der Verordnung (EG) 1071/2009, wenn das beantragende Personenbeförderungsunternehmen/Unternehmer über eine Niederlassung in Deutschland verfügt, zuverlässig ist und die Nachweise der finanziellen Leistungsfähigkeit und fachlichen Eignung erbracht hat.

Für etwaige Fragen zum Berufszugangs- und Genehmigungsrecht stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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