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Grenzüberschreitende Beförderungen


Gern beraten und vertreten wir Sie in Fragen grenzüberschreitender Beförderungen.

Die Voraussetzungen grenzüberschreitender Personenbeförderungen sind je nach eingesetztem Fahrzeug (Kraftomnibusse oder sog. Kleinbusse/PKW) unterschiedlich gestaltet. Hinzu kommt, dass Linienverkehre rechtlich anders als Gelegeheitsverkehre behandelt werden. Ein weiteres Kriterium ist, ob es sich um Personenbeförderungen immerhalb der EU oder auch mit Drittstaaten handelt.

Auch für grenzüberschreitendes Personenbeförderungen ist das PBefG grundsätzlich beachtlich.

Innergemeinschaftlich stellt dabei die Verordnung (EWG) Nr. 684/92 des Rates vom 16. März 1992 zur Einführung gemeinsamer Regeln für den grenzüberschreitenden Personenverkehr mit Kraftomnibussen, geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 11/98 des Rates vom 11. Dezember 1997 und Nr. 2121/98 der Kommission vom 02.10.1998 die Grundlage.

Soweit die Voraussetzungen erfüllt sind, sind ergänzend bzw. verdrängend die Verordnung zur Durchführung der Verordnung Nr. 117/66/EWG und der Verordnung (EWG) Nr. 1016/68 und des Übereinkommens über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Kraftomnibussen (ASOR) ist für Bus-Verkehre insbesondere das INTERBUS-Übereinkommen über die Personenbeförderung im grenzüberschreitenden Gelegenheitsverkehr mit Omnibussen zu berücksichtigen. Beachtlich ist dabei insbesondere auch die Verordnung zur Durchführung von Verordnungen und Abkommen der Europäischen Gemeinschaft über den Personenverkehr mit Kraftomnibussen (EG-Bus-Durchführungsverordnung - EGBusDV) vom 04.05.2012.

Außerdem existieren noch mit Drittstaaten oder mit zwischenzeitlich in die EU aufgenommenen ehemaligen Drittstaaten eine Reihe von bilateralen Übereinkommen über den Straßenpersonenverkehr, die in Gänze oder in Teilen Anwendung beanspruchen.

Erwähnenswert ist schließlich auch die Möglichkeit des sog. Kabotageverkehrs in Deutschland für Persoenbeförderungsunternehmen, die in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen sind. Die Regelungen hierzu sind in der Verordnung (EG) Nr. 12/98 des Rates vom 11. Dezember 1997 über die Bedingungenn für die Zulassung von Verkehrsunternehmern zum Personenkraftverkehr innerhalb eines Mitgliedstaates, in dem sie nicht ansässig sind, enthalten.

Sofern Sie Fragen zur grenzüberschreitenden Personenbeförderung haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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