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Genehmigungsfreie Beförderungen, FrStllgV


Gern beraten und vertreten wir Sie in Fragen der Freistellungs-Verordnung.

Nach der Verordnung über die Befreiung bestimmter Beförderungsfälle von den Vorschriften des Personenbeförderungsgesetzes, sog. Freistellungs-Verordnung (FrStllgV), sind abschließend aufgezählte Personenbeförderung von der Anwendung des Personenbeförderungsgesetzes befreit.

Freistellungstatbestände können bei Erfüllung der jeweiligen Voraussetzungen u.a. für hoheitliche Beförderungen oder die gewerbliche Beförderung von Berufstätigen, Schülern, Kindern, kranken oder behinderten Personen etc. vorliegen.

Sofern Sie Fragen zu freigestellten Personenbeförderungsverkehren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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