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Personenbeförderung (Schiff)


Gern beraten und vertreten wir Sie in Fragen des Personenbeförderungsrechts (Schiff).

Personenbeförderng zu Schiff erfolgt auf Binnen- oder Hochseeschiffen, hier insbesondere auf Krezufahrtschiffen. Eine wetere Diffrenzieung ergibt sich aus dem Befahren nur nationaler oder internationaler Gewässer.

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Schifffahrtsunternehmen und ihren Fahrgästen sind auf nationaler Ebene im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt. Des Weiteren kontrahieren die Schifffahrtsunternehmen mit ihren Fahrgästen auf Basis von privatrechtlichen Beförderungsbedingungen (Allgemeine Geschäftsbedingungen, AGB), die die gesetzlichen Regelungen in Teilen verdrängen können.

Darüber hinaus hat sich auch die EU mit den Rechten von Seereisenden befasst und in verschiedenen Verordnungen die Rechte der Seereisenden gegenüber den Schifffahrtsunternehmen gestärkt.

Sofern Sie Fragen zum Peronenbeförderungsrecht (Schiff) haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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