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Personenbeförderung (Luft)


Gern beraten und vertreten wir Sie in Fragen des Personenbeförderungsrechts (Luft).

Personenbeförderng zu Luft erfolgt national, aber vor allem international.

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Luftverkehrsunternehmen und ihren Fluggästen sind auf nationaler Ebene im Luftverkehrsgesetz (LuftVG) geregelt. Im internationalen Flugverkehr sind indes das Warschauer Abkommen von 1929 und dessen Folgevereinbarungen in diversen Protokollen und Zusatzvereinbarungen zu beachten. Zu erwähnen sind hierbei insbesondere das sog. Haager Protokoll von 1955 und das sog. Montrealer Übereinkommen von 1999.

Darüber hinaus hat sich auch die EU mit den Rechten von Fluggästen befasst und in verschiedenen Verordnungen die Rechte der Fluggäste gegenüber den Luftverkehrsunternehmen gestärkt.

Sofern Sie Fragen zum Peronenbeförderungsrecht (Luft) haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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