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Lagerrecht


Das Lagerrecht ist in den §§ 467 bis 475h HGB geregelt und befasst sich mit den Rechten und Pflichten des an einer Einlagerung beteiligten Personen, dass heißt es Einlagerers und des Lagerhalters.

Da die lagerrechtlichen Regelungen dispositiv, also abänderbar sind, können die Parteien eines Lagervertrages insbesondere auch die der Höhe nach unbegrenzte Haftung für vermutetes Verschulden des Lagerhalters abbedingungen und durch andere Regelungen ersetzen.

Von dieser Möglichkeit wurde insbesondere auch in den Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) Gebrauch gemacht, in denen die Haftung für einen Lagerschaden auf € begrenzt ist.

Gern unterstützen wir Sie, Ihre individuellen Bedürfnisse in einem Lagervertrag rechtlich abzusichern und / oder Ihre Ansprüchen gegenüber Ihrem Vertragspartner durchzusetzen.

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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