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Schuldnereintragungen & Vermögensverzeichnis


Soweit Schuldner eine Vermögensauskunft an Eides statt erklärt haben, werden diese Auskünfte ( = Vermögensverzeichnisse) seit dem 01.01.2013 durch die Gerichtsvollzieher an das zentrale Vollstreckungsgericht des jeweiligen Bundeslandes weitergeleitet, wo die Vermögensverzeichnisse aufbewahrt werden.

Sollte ein Schuldner eine Vermögensauskunft innerhalb der letzten zwei Jahre abgegeben haben, so kann durch Antrag beim zuständigen Gerichtsvollzieher eine Übersendung des letzten abgegebenen Vermögensverzeichnisses beantragt werden.


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