Aktuelles
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Vergabeverfahren Personenbeförderungen
Gern beraten und vertreten wir Sie in Vergabeverfahren bzg. Personenbeförderungen.
Die Regelungen zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge im Bereich des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV), insbesondere die Regelungen zum wettbewerblichen Vergabeverfahren basieren auf § 8a/8b PBefG iVm der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Oktober 2007 über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße und zur Aufhebung der Verordnungen (EWG) Nr. 1191/69 und (EWG) Nr. 1107/70 des Rates.
Der vorgesehene und tatsächliche Ablauf eines Vergabeverfahrens, die Anforderungen an die Übermittlung von Unterlagen (u.a. Nachweise der Fachkunde, Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit) sowie die Zuschlagskriterien einschließlich deren Gewichtung sind gelegentlich Gegenstand von Nachprüfungsverfahren.
Sofern Sie Fragen zum Vergabeverfahren haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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