Aktuelles
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Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft)
Gern beraten und vertreten wir Sie in Fragen zur BOKraft.
Die BOKraft regelt den Betrieb eines den Vorschriften des PBefG unterliegenden Personenbeförderungsunternehmens sowie Fragen der der Ausrüstung und Beschaffenheit der eingesetzten Fahrzeuge.
Der Personenbeförderungsunternehmer kann seine aus der BOKraft auf einen Betriebsleiter delegieren.
Verstöße gegen die BOKraft können mit Geldbußen geahndet werden, soehe auch (hier link zu Straf- und Bußgeldverteidigung (Personenbeförderung einfügen).
Sofern Sie Fragen zur BOKraft haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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