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Genehmigungspflichtige Verkehrsformen nach dem PBefG
Gern beraten und vertreten wir Sie in Fragen des Personenbeförderungsgesetzes, insbesondere hinsichtlich genehmigungspflichtiger Verkehrsformen.
Das Personenbeförderungsgesetz (PBefG) befasst sich u.a. mit Fragen des Genehmigungsrechtes für Verkehre mit Obussen, den Linien- und Gelegenheitsverkehr mit Kraftfahrzeugen.
Linienverkehr gibt es als eine eingerichtete regelmäßige Verkehrsverbindung zwischen bestimmten Ausgangs- und Endpunkten, in der Regel mit Zwischenhaltestellen. Darüber hinaus gibt es Sonderformen des Linienverkehrs, die zum Teil eine Nähe zu Gelegenheitsverkehren aufweisen können.
Insbesondere aufgrund der sich abzeichnenden aktuellen Veränderungen des Wettbewerbsumfeldes stehen derzeit insbesondere Fragen zum Gelegenheitsverkehr mit seinen Erscheinungsformen des Taxiverkehrs Ausflugsfahrten/Ferienziel-Reisen und des Mietomnibus- bzw. Mietwagenverkehrs im Focus.
Jede dieser nach dem PBefG definierte Verkehrsform bedarf einer Genehmigung der sachlich und örtlich zuständigen Behörde. Die Duchführung von Personenbeförderungen ohne Genehmigung stellt einen Ordnungswidrigkeitenverstoß dar und ist bußgeldbewehrt.
Sofern Sie Fragen zu genehmigungspflichtigen Personenbeförderungsverkehren nach dem PBefG haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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