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Personenbeförderung (Bahn)


Gern beraten und vertreten wir Sie in Fragen des Personenbeförderungsrechts (Bahn).

Das innerdeutsche Recht über die Personenbeförderung mit der Bahn ist im Allgemeinen Eisenbahngesetz (AEG) geregelt.

Nach dem AEG sind die Eisenbahnen verpflichtet, ihren Betrieb sicher zu führen sowie Infrastruktur, Fahrzeuge und Zubehör in betriebssicherem Zustand zu halten. Es enthält darüber hinaus die Ermächtigungen zur Eisenbahnaufsicht, die Vorgaben für die Planfeststellung oder die Regelungen zum Erfordernis und zum Erhalt von Betriebsgenehmigungen oder Sicherheitsbescheinigungen.

Das AEG ist auch wesentliche Rechtsgrundlage für eine Vielzahl nachrangiger Rechtsverordnungen. So sind in der Eisenbahnunternehmer-Berufszugangsverordnung (EBZugV) die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebsgenehmigung normiert. Auch die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), die für alle regelspurigen Eisenbahnen die Mindestanforderungen zur Gewährleistung der Sicherheit im Eisenbahnbetrieb enthält, wurde aufgrund einer Ermächtigungsgrundlage im AEG erlassen.

Die Rechtsbeziehungen zwischen den Eisenbahnunternehmen und den Fahrgästen im grenzüberschreitenden Personenbahnverkehr regelt einerseits das „(west)europäisch“ geprägte „Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr“ (kurz: COTIF) mit seinem beförderungsrechtlichen Anhang A zur Personenbeförderung (CIV). Andererseits gibt es das noch planwirtschaftlich geprägte und das Gebiet der ehemaligen Sowjetstaaten beherrschende und weit in den asiatischen Raum reichende „Abkommen über den internationalen Eisenbahn-Güterverkehr“, (kurz: SMGS).

Darüber hinaus hat sich auch die EU mit den Rechten von Fahrgästen befasst und in verschiedenen Verordnungen die Rechte der Fahrgäste gegenüber den Bahnunternehmen gestärkt.

Sofern Sie Fragen zum Peronenbeförderungsrecht (Bahn) haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Siehe weiter unter:


Gütertransportrecht

Speditions- & Logistikrecht

Zoll- & Außenwirtschaftsrecht

Personenbeförderungsrecht

Reiserecht

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